Der Ablauf & die Unterlagen

 

In einem persönlichen Beratungsgespräch erklären wir Dir alle Formalitäten und Abläufe. Nach Deiner Anmeldung erledigen wir den Papierkrieg für Dich und sagen Dir, was Du wann und wo erledigen musst. Deshalb möchten wir Dich hier und heute auch nicht mit unnötig viel theoretischem Wissen volltexten. Du sagst uns, was Du möchtest und wir sagen Dir, wie es geht.

 

 

Die Klassen

 

Es gibt viele unterschiedliche Führerscheinklassen und in 2013 standen grundsätzliche Neuerungen an. Damit Du hier nicht den Überblick verlierst, laden wir Dich zu einem persönlichen Beratungsgespräch ein. So können wir alle Deine Fragen gezielt beantworten und überprüfen, ob Du die nötigen Voraussetzungen erfüllst. Wenn Du Dich vorab schon einmal informieren möchtest, dann schau doch einfach  mal hier www.flvbw.de

 

 Der Führerschein mit 17

 

Du bist „fast“ 17 (16,5) und möchtest endlich mobil sein? Dann melde Dich zur Führerscheinausbildung an! Für alle Ungeduldigen gibt es jetzt das Begleitete Fahren mit 17 Jahren. Das bedeutet, dass Du nach erfolgreicher Prüfung Deine Bescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahren erhältst.

 

Nun darfst Du endlich selber fahren, ABER nur mit einer Begleitperson, die das 30. Lebensjahr vollendet hat und die in Deiner Bescheinigung eingetragen ist. Deine Begleitperson muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein und darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.

 

Sobald Du Deinen 18. Geburtstag vollendet hast, entfällt die Begleitung und Du erhältst Deinen EU-Kartenführerschein beim zuständigen Straßenverkehrsamt.