Die Fahrausbildung der

Klasse B / BF17 / B197 

Die Ausbildung für den Führerschein der Klasse B bereitet auf das Fahren eines Pkw (Personenkraftwagen) im Straßenverkehr vor und ist in zwei wesentliche Teile unterteilt: Theorie und Praxis. Hier ein Überblick über den Ablauf und die Anforderungen:

1. Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung vermittelt grundlegende Verkehrsregeln und Fahrtheorie. Sie umfasst insgesamt:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff: Diese sind Pflicht für alle Fahrschüler (auch wenn sie bereits andere Klassen wie AM oder A1 besitzen).
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff für Klasse B: Spezifisch für die Klasse B, dabei geht es um Themen wie Sicherung von Ladung und das Verhalten in schwierigen Verkehrssituationen.

In der Theorie lernt man Themen wie:

  • Allgemeine Verkehrsregeln und Zeichen
  • Vorfahrts- und Vorrangregeln
  • Verkehrsverhalten in schwierigen Situationen (z. B. bei Nässe, Dunkelheit)
  • Umwelt- und Sicherheitsthemen (wie kraftstoffsparendes Fahren)

Die Theorieprüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen, bei denen ein bestimmter Prozentsatz richtig beantwortet werden muss, um zu bestehen.

2. Praktische Ausbildung

In der praktischen Ausbildung lernt man das Führen eines Pkw unter realen Bedingungen. Die Fahrstunden sind in zwei Kategorien unterteilt:

  • Pflichtfahrten: Für den Führerschein der Klasse B sind 12 Sonderfahrten vorgeschrieben:
    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 3 Nachtfahrten
  • Übungsfahrten: Diese Stunden dienen dem allgemeinen Fahrtraining und werden je nach individuellem Fortschritt und Fähigkeiten des Fahrschülers durch den Fahrlehrer festgelegt.

Die praktischen Fahrstunden beinhalten grundlegende Fahrtechniken, wie das Einparken, das sichere Anfahren an Steigungen, das Wenden sowie den sicheren Umgang im dichten Stadtverkehr und auf Landstraßen.

3. Voraussetzungen und Prüfungen

  • Mindestalter: In der Regel muss man 18 Jahre alt sein. Mit dem begleitenden Fahren ab 17 Jahren (BF17) ist es auch möglich, bereits mit 17 Jahren zu fahren, allerdings nur in Begleitung eines eingetragenen Begleiters.
  • Theorieprüfung: Die Theorieprüfung erfolgt am PC und umfasst 30 Multiple-Choice-Fragen. Man darf dabei nur eine bestimmte Anzahl Fehlerpunkte erreichen, um zu bestehen.
  • Praktische Prüfung: Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt ca. 45 Minuten. Hier muss der Fahrschüler zeigen, dass er das Fahrzeug sicher und regelkonform führen kann. Ein Prüfer bewertet die Fahrt und entscheidet, ob der Fahrschüler bestanden hat.

Erweiterungen und Zusatzklassen

Mit der Klasse B können auch Fahrzeuge mit Anhängern gefahren werden (z. B. BE oder B96, falls mehr Gewicht erforderlich ist) und mit Zusatzprüfung der B196-Erweiterung kann man auch leichte Motorräder bis 125 cm³ fahren.

Zusammenfassung der Vorteile der Klasse B

  • Berechtigung zum Fahren von Pkw bis 3,5 Tonnen.
  • Möglichkeit zum Erwerb weiterer Führerscheinklassen und Erweiterungen.
  • Bietet eine solide Grundlage für das sichere Fahren im Straßenverkehr.

Die Klasse-B-Ausbildung legen wir  großen Wert auf Sicherheit und die Einhaltung der Verkehrsregeln, um neue Fahrer gut auf den Straßenverkehr vorzubereiten.


Wichtig !!!

Die praktische Ausbildung ist systematisch aufzubauen (§ 5 Abs. 1 FahrschAusbO).

Hiernach gliedert sich die Ausbildung in Grund-, Aufbau-, Leistungs- und Reife- oder Festigungsstufe, mit jeweils besonderen Ausbildungsinhalten.

Hinzu kommen die besonderen Ausbildungsfahrten, die jedoch erst gegen Ende der praktischen Ausbildung erfolgen dürfen. 

Selbst bei besonders auffassungsstarken Fahrschülern und im Hinblick auf die Anforderungen des § 1 sowie § 6 Abs. 1 FahrschAusbO, ist es nach Auffassung von Fachleuten nicht möglich, die vor den besonderen Ausbildungsfahrten erforderliche fahrpraktische Grundausbildung in weniger als 10 Stunden abzuschließen. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Fahrstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen.